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Prüfen Sie Ihren Werbetext, bevor es Google, Meta oder ein Mitbewerber tut.

Fügen Sie eine Anzeige, einen Instagram-Beitrag oder einen Abschnitt Ihrer Website ein. Der Check markiert Formulierungen, die in der Werbung für ästhetische Eingriffe häufig zu abgelehnten Anzeigen oder Abmahnungen führen, und sagt Ihnen, was Sie stattdessen schreiben können.

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Der Check ist eine kostenlose Orientierungshilfe. Er erkennt typische Formulierungen, prüft aber nicht Ihren Einzelfall und ersetzt keine anwaltliche Beratung. Auch ein Text ohne Treffer ist nicht automatisch zulässig.

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Die Regeln

24 Regeln aus sechs Bereichen

Die Regeln stammen aus dem Heilmittelwerbegesetz, dem ärztlichen Berufsrecht und den Werberichtlinien von Google und Meta, so wie ich sie in meiner Arbeit für plastische Chirurgen anwende. Zu jeder Regel steht, warum sie gilt und was Sie stattdessen schreiben können. Stand: Oktober 2026.

Hohes Risiko häufiger Grund für eine Abmahnung oder eine abgelehnte Anzeige
Prüfen oft problematisch, hängt vom Zusammenhang ab
Hinweis gut zu wissen, selten für sich ein Verstoß

Bilder

Hohes Risiko Vorher-Nachher-Vergleich

Bei operativen plastisch-chirurgischen Eingriffen verbietet § 11 HWG die werbliche Gegenüberstellung von Vorher- und Nachher-Bildern, auf der Website, in sozialen Medien und in Anzeigen. Gerichte haben das Verbot auch auf Faltenunterspritzungen angewendet.

Besser: Vertrauen über Qualifikation, Ablauf, echte Bewertungen und Bilder von Praxis und Team aufbauen.

Ausführlich im Ratgeber: Vorher-Nachher-Bilder in der Schönheitschirurgie, was verboten ist und was stattdessen wirkt
Prüfen Ergebnisbilder von Patientinnen und Patienten

Ergebnisbilder sind der häufigste Weg in das Vorher-Nachher-Verbot. Prüfen Sie, ob irgendwo ein Vergleich entsteht, auch über zwei Bilder auf derselben Seite oder im selben Profil.

Besser: Statt Ergebnissen die Ärztin oder den Arzt, die Praxis und die Beratungssituation zeigen.

Ausführlich im Ratgeber: Vorher-Nachher-Bilder in der Schönheitschirurgie, was verboten ist und was stattdessen wirkt

Versprechen und Ansprache

Hohes Risiko Garantie oder Erfolgsversprechen

Aussagen, die einen sicheren Erfolg zusagen, gelten nach dem HWG als irreführend. Das gilt auch beiläufig, etwa bei „garantiert natürliches Ergebnis“.

Besser: Beschreiben, was die Behandlung leisten kann und wovon das Ergebnis abhängt, und auf das Beratungsgespräch verweisen.

Ausführlich im Ratgeber: HWG-konforme Werbung für ästhetische Eingriffe, was erlaubt ist und was abgemahnt wird
Hohes Risiko Risiko, Schmerz oder Narben ausgeschlossen

Kein ärztlicher Eingriff ist ohne Risiko. Wer Schmerzen, Narben oder Nebenwirkungen pauschal ausschließt, verschweigt Risiken, und genau das wertet das HWG als irreführend.

Besser: Ehrlich einordnen, wie Betäubung, Narben und Erholung üblicherweise verlaufen, und auf die Aufklärung im Gespräch verweisen.

Ausführlich im Ratgeber: HWG-konforme Werbung für ästhetische Eingriffe, was erlaubt ist und was abgemahnt wird
Prüfen Ergebnis wird in Aussicht gestellt

Worte wie „perfekt“, „makellos“ oder „zehn Jahre jünger“ legen ein bestimmtes Ergebnis nahe. Auch in einem echten Patientenzitat wirkt das wie ein Erfolgsversprechen.

Besser: Das Ziel der Behandlung beschreiben, statt das Ergebnis zuzusagen.

Ausführlich im Ratgeber: HWG-konforme Werbung für ästhetische Eingriffe, was erlaubt ist und was abgemahnt wird
Prüfen Superlativ oder Spitzenstellung

„Die beste Praxis“, „führend“ oder „modernste Technik“ müssen Sie belegen können. Unbelegte Spitzenstellungen sind irreführende Werbung und vertragen sich nicht mit der Pflicht zur Sachlichkeit im Berufsrecht.

Besser: Mit prüfbaren Fakten arbeiten, etwa Facharzttitel, Jahre im Fach, Mitgliedschaften oder die konkrete Methode.

Ausführlich im Ratgeber: HWG-konforme Werbung für ästhetische Eingriffe, was erlaubt ist und was abgemahnt wird
Prüfen Angst, Scham oder Unsicherheit

Werbung, die Unsicherheit über das eigene Aussehen schürt oder Angst ausnutzt, ist nach dem HWG unzulässig. Meta lehnt solche Anzeigen außerdem regelmäßig ab.

Besser: Über die Behandlung sprechen statt über ein Defizit, etwa „Oberlidstraffung: Ablauf, Erholung und was Sie erwartet“.

Ausführlich im Ratgeber: HWG-konforme Werbung für ästhetische Eingriffe, was erlaubt ist und was abgemahnt wird
Prüfen Zeitdruck

Fristen und knappe Plätze drängen zu einer schnellen Entscheidung. Bei einem Eingriff in den eigenen Körper werten Gerichte das als unangemessene Beeinflussung.

Besser: Freie Termine sachlich und ohne Frist nennen.

Ausführlich im Ratgeber: Rabatte auf Behandlungen, warum Aktionspreise in der Ästhetik gefährlich sind
Prüfen Spricht den Betrachter auf sein Aussehen an

Meta-Anzeigen dürfen dem Betrachter kein körperliches Merkmal und keinen Gesundheitszustand zuschreiben (Richtlinie „Persönliche Merkmale“). „Störst du dich an deinen Schlupflidern?“ wird zuverlässig abgelehnt. Auf der eigenen Website ist das kein Richtlinienthema, wirkt aber schnell defizitorientiert.

Besser: Die Behandlung in den Mittelpunkt stellen, etwa „Lidstraffung: Ablauf, Kosten und was Sie erwartet“.

Gilt vor allem für: Instagram- oder Facebook-Anzeige

Ausführlich im Ratgeber: Instagram-Anzeige abgelehnt, warum Meta Beauty-Werbung so streng prüft

Präparate und Wirkstoffe

Hohes Risiko Verschreibungspflichtiges Präparat (Botulinumtoxin)

Botox und die übrigen Handelsnamen des Wirkstoffs Botulinumtoxin sind verschreibungspflichtige Arzneimittel. Publikumswerbung dafür verbietet § 10 HWG. Google und Meta lehnen solche Anzeigen ab und prüfen dabei auch die Zielseite, laufend.

Besser: Die Behandlung bewerben, nicht das Mittel, etwa „Faltenbehandlung“, „Behandlung der Zornesfalte“ oder „Mimikfalten glätten“.

Ausführlich im Ratgeber: Warum Sie mit „Botox" nicht werben dürfen und wie Sie Faltenbehandlungen trotzdem bewerben
Hohes Risiko Schreibtrick beim Präparatnamen

Schreibweisen wie „B*tox“ oder „Bo-tox“ erkennt Google zuverlässig. Sie machen die Werbung nicht zulässig, und der Versuch, die Prüfung zu umgehen, kann das ganze Werbekonto sperren.

Besser: Den Namen ganz weglassen und über das Behandlungsziel sprechen.

Ausführlich im Ratgeber: Warum Sie mit „Botox" nicht werben dürfen und wie Sie Faltenbehandlungen trotzdem bewerben
Hohes Risiko Verschreibungspflichtiger Wirkstoff (Fett-weg-Spritze)

Die Wirkstoffe der sogenannten Fett-weg-Spritze sind verschreibungspflichtig. Damit gilt dasselbe Werbeverbot wie bei Botulinumtoxin (§ 10 HWG), auch wenn der Begriff harmlos klingt und Google ihn nicht immer sofort erkennt.

Besser: Über das Behandlungsziel sprechen, etwa ein kleines Fettdepot am Kinn, ohne Wirkstoff und ohne „Spritze“ im Namen.

Ausführlich im Ratgeber: Hyaluron, Fett-weg-Spritze und Co., was Sie davon bewerben dürfen und was nicht
Hinweis Substanz klären (Mesotherapie)

Ob Sie Mesotherapie und ähnliche Verfahren beim Namen bewerben dürfen, hängt von der eingesetzten Substanz ab. Ist sie verschreibungspflichtig, gilt das Werbeverbot aus § 10 HWG. Hyaluron dagegen dürfen Sie in aller Regel nennen.

Besser: Einmal klären lassen, was im eigenen Protokoll steckt, und danach entscheiden.

Ausführlich im Ratgeber: Hyaluron, Fett-weg-Spritze und Co., was Sie davon bewerben dürfen und was nicht
Hinweis Hersteller oder Produktname

Produktnamen machen aus Ihrer Werbung ein Stück Werbung für den Hersteller. Das Berufsrecht sieht Werbung für Produkte Dritter kritisch, und bei Arzneimitteln greift zusätzlich das Werbeverbot.

Besser: Die Behandlung und Ihre Erfahrung damit beschreiben, das Produkt im Beratungsgespräch erklären.

Ausführlich im Ratgeber: HWG-konforme Werbung für ästhetische Eingriffe, was erlaubt ist und was abgemahnt wird

Preise, Rabatte, Gewinnspiele

Hohes Risiko Rabatt oder Preisaktion

Prozentrabatte, Aktionspreise und befristete Angebote auf ärztliche Leistungen werden regelmäßig abgemahnt. Sie erzeugen Zeitdruck, gelten als anpreisend und vertragen sich schlecht mit der Gebührenordnung. Deal-Portale mit Provision je Gutschein kommen berufsrechtlich noch hinzu.

Besser: Einen sachlichen Ab-Preis nennen und erklären, wovon der endgültige Preis abhängt.

Ausführlich im Ratgeber: Rabatte auf Behandlungen, warum Aktionspreise in der Ästhetik gefährlich sind
Prüfen Gutschein für eine Behandlung

Gutscheine für Behandlungen werden heikel, sobald sie rabattiert, verlost oder über Deal-Portale mit Provision verkauft werden. Prüfen Sie, wie der Gutschein hier gemeint ist.

Besser: Gutscheine höchstens zum regulären Preis und ohne Aktion, im Zweifel ganz darauf verzichten.

Ausführlich im Ratgeber: Rabatte auf Behandlungen, warum Aktionspreise in der Ästhetik gefährlich sind
Prüfen Behandlung als Geschenk

Eine kostenlose oder geschenkte Behandlung ist eine Zuwendung, die das HWG nur in engen Grenzen erlaubt. Eine kostenlose Erstberatung ist damit nicht gemeint.

Besser: Auf geschenkte Behandlungen verzichten. Eine kostenlose Beratung können Sie weiter nennen.

Hohes Risiko Gewinnspiel oder Verlosung

Das HWG verbietet Werbung für Behandlungen über Preisausschreiben und Verlosungen. Das Berufsrecht zieht dieselbe Linie, denn vor jeder Behandlung steht die ärztliche Einschätzung und nicht das Los. Ein Gutschein über einen Behandlungswert oder eine Verlosung über eine Influencerin ändert daran nichts.

Besser: Reichweite über Einblicke in die Arbeit, Aufklärung und das Team aufbauen.

Bewertungen

Hohes Risiko Gegenleistung für eine Bewertung

Bewertungen gegen eine Gegenleistung sind wettbewerbswidrig, und Google untersagt sie in seinen Richtlinien. Fragen dürfen Sie, belohnen nicht.

Besser: Alle Patientinnen und Patienten zum gleichen Zeitpunkt um eine ehrliche Bewertung bitten, mit einem einfachen Link.

Ausführlich im Ratgeber: Bewertungen rechtssicher sammeln und einsetzen, ohne Abmahnrisiko
Prüfen Sternezahl vorgegeben

Wer um eine bestimmte Sternezahl bittet, holt gezielt positive Bewertungen ein. Das untersagt Google, und gezeigte Bewertungen wirken dadurch verzerrt.

Besser: Um eine ehrliche Bewertung bitten, ohne Sterne zu nennen.

Ausführlich im Ratgeber: Bewertungen rechtssicher sammeln und einsetzen, ohne Abmahnrisiko

Bezeichnung, Video-Beratung, Mitbewerber

Prüfen Titelähnliche Bezeichnung

Geschützt ist der Facharzttitel. „Schönheitschirurg“ oder „Arzt für ästhetische Medizin“ als Selbstbezeichnung klingen nach einem Titel, den es so nicht gibt, und Gerichte haben solche Formulierungen als irreführend eingestuft. In einem Text, der den Suchbegriff erklärt, ist er unbedenklich.

Besser: Den echten Titel ausschreiben, etwa „Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie“, und den Suchbegriff über die Keywords abholen.

Ausführlich im Ratgeber: „Schönheitschirurg", „Arzt für ästhetische Medizin", welche Bezeichnung Sie führen dürfen
Hohes Risiko Einschätzung oder Planung aus der Ferne

§ 9 HWG verbietet Werbung für Fernbehandlung. Ob jemand für einen Eingriff geeignet ist, lässt sich ohne Untersuchung vor Ort nicht beurteilen. Ein Kennenlerngespräch per Video dürfen Sie bewerben, eine Einschätzung aus der Ferne nicht.

Besser: Das Gespräch ankündigen, nicht die Behandlung: Fragen zu Ablauf und Praxis per Video klären, Untersuchung und Einschätzung beim Termin vor Ort.

Prüfen Vergleich mit anderen Praxen

Vergleichende oder herabsetzende Aussagen über Kolleginnen und Kollegen sind berufsrechtlich unzulässig und wettbewerbsrechtlich riskant. Es reicht, die eigene Qualifikation genau zu benennen.

Besser: Die eigene Weiterbildung, Erfahrung und Arbeitsweise beschreiben, ohne andere zu erwähnen.

Ausführlich im Ratgeber: „Schönheitschirurg", „Arzt für ästhetische Medizin", welche Bezeichnung Sie führen dürfen
Prüfen Prominente oder Influencer

Empfehlungen von Prominenten und Influencern sind in der Heilmittelwerbung problematisch. Das gilt auch für Kooperationen, bei denen die Praxis nicht selbst postet: Der Absender ändert sich, die Verantwortung nicht.

Besser: Mit eigener Qualifikation, Aufklärung und echten Bewertungen arbeiten.

Ausführlich im Ratgeber: Instagram für die ästhetische Praxis, was wirkt und was abgemahnt wird
Ehrlich gesagt

Was der Check nicht sehen kann

  • Bilder und Videos. Ein Vorher-Nachher-Vergleich entsteht oft erst im Bild, nicht im Text.
  • Den Zusammenhang. Dasselbe Wort kann im Zitat harmlos und in der Überschrift ein Versprechen sein.
  • Die Zielseite. Google prüft Anzeige und Zielseite zusammen. Prüfen Sie deshalb beide Texte.
  • Den Einzelfall. Ob eine Formulierung zulässig ist, klärt im Zweifel Ihr Anwalt oder Ihre Kammer.
Häufige Fragen

Fragen zum Werbetext-Check

Was passiert mit meinem Text?
Nichts außerhalb Ihres Browsers. Der Check läuft vollständig auf Ihrem Gerät. Der Text wird weder an mich noch an Dritte übertragen und nirgends gespeichert. Schließen Sie die Seite, ist er weg.
Ist das eine Rechtsprüfung?
Nein. Der Check sucht nach Formulierungen, die in der Werbung für ästhetische Eingriffe erfahrungsgemäß Ärger machen, und erklärt die Regel dahinter. Ob eine konkrete Aussage zulässig ist, hängt vom Zusammenhang ab und gehört im Zweifel in die anwaltliche Prüfung. Auch ein Text ohne Treffer ist deshalb nicht automatisch zulässig.
Warum markiert der Check ein Wort, das bei mir harmlos ist?
Weil er Muster erkennt, keine Absichten. „Besser als“ kann ein Vergleich mit Kollegen sein oder ein Satz über Ihren eigenen Ablauf. Lesen Sie die Erklärung und entscheiden Sie dann selbst. Einmal zu oft hingesehen ist günstiger als eine Abmahnung.
Für welche Texte eignet sich der Check?
Für Anzeigen bei Google, Instagram und Facebook, für Beiträge in sozialen Medien, für Texte auf Ihrer Website oder Landingpage und für Newsletter. Wählen Sie den Kanal aus, dann blendet der Check Regeln aus, die dort nicht gelten.
Was kostet der Check?
Nichts, ohne Anmeldung und ohne E-Mail-Adresse. Ich prüfe dieselben Fragen in meiner Arbeit für plastische Chirurgen jede Woche und habe das Werkzeug daraus gebaut.
Keine Rechtsberatung

Der Werbetext-Check dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Er prüft Formulierungen nach festen Mustern, nicht den Einzelfall. Ob eine Formulierung zulässig ist, klärt im Zweifel Ihr Anwalt oder Ihre Ärztekammer. Rechtslage, Rechtsprechung und die Richtlinien von Google und Meta können sich ändern. Stand: Oktober 2026.

Lieber Anzeigen, die gar nicht erst hängen bleiben?

Ich schreibe Anzeigen und Landingpages für plastische Chirurgen nach genau diesen Regeln und betreue die Kampagnen. Sie bekommen die Anfragen, ich kümmere mich um die Richtlinien.

Ruben Amon
Ihr AnsprechpartnerRuben Amon